FAQ Direkthilfe
Die Stiftung Cerebral kennt keine Mitgliedschaft. Sie können sich bei uns jedoch anmelden, wenn Sie von einer Beeinträchtigung betroffen sind, die dem Stiftungszweck entspricht.
Alle Betroffenen mit einer Beeinträchtigung, die dem Stiftungszweck entspricht. Also Personen mit einer Cerebralparese, Spina bifida oder Muskeldystrophie.
Sind Sie nicht sicher, ob Sie sich anmelden können? Rufen Sie uns an und geben Sie uns die Ziffer Ihres IV-Geburtsgebrechens oder die ärztliche Diagnose bekannt.
Rufen Sie uns an. Wir werden Sie nach der Ziffer Ihres IV-Geburtsgebrechens oder nach der ärztlichen Diagnose fragen. So prüfen wir, ob Ihre Beeinträchtigung gemäss Stiftungszweck anerkannt ist. Wenn das zutrifft, werden wir Ihnen gerne die nötigen Anmelde-Formulare zustellen.
Die Anmeldung ist kostenlos.
Sie können sich auch im Erwachsenenalter bei der Stiftung Cerebral anmelden, sofern Sie ein Geburtsgebrechen oder eine vor dem 20. Lebensjahr entstandene Beeinträchtigung haben, die gemäss Stiftungszweck anerkannt ist.
Alle Betroffenen, die bei der Stiftung angemeldet sind.
Alle Betroffenen, die bei der Stiftung angemeldet sind.
Grundsätzlich für alle Mehrkosten im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung, die nicht von anderen Leistungserbringern (z.B. IV, Krankenkasse) bezahlt werden.
- Rufen Sie uns an, oder schicken Sie uns Ihren Antrag zusammen mit dem Kostenvoranschlag / der Rechnung.
- Legen Sie die IBAN-Nummer Ihres Kontos oder einen Einzahlungsschein bei.
- Informieren Sie uns, wenn Sie auch andere Organisationen angefragt haben.
- Wichtig: Ein Beitrag kann Ihnen nur gegen Rechnung/Zahlungsbeleg ausbezahlt werden.
- Sie müssen unter Umständen Ihr Einkommen und Vermögen offen legen (Steuerausweis). Ihre Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
- Rechnungen aus Vorjahren können wir nur berücksichtigen, wenn sie bis am 31. März des Folgejahres bei uns eintreffen.