Neuanmeldung für Betroffene mit einer cerebralen Bewegungsbeeinträchtigung

Gemäss unserem Stiftungszweck anerkennen wir Betroffene mit einem Geburtsgebrechen mit einer Cerebralparese, Spina bifida oder Muskeldystrophie an. Falls Sie unsicher sind oder die Ziffer des Geburtsgebrechens nicht auf der Liste ist, können Sie sich gerne bei uns direkt melden und uns die Ziffer des IV-Geburtsgebrechens oder die ärztliche Diagnose angeben. Wir werden dann die weiteren Abklärungen dazu treffen. Wählen Sie dazu in der Liste des Geburtsgebrechens «Anderes» aus.


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